AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Erwerb dieser Eintrittskarte berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Karteninhaber gemäß den
nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

1. Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte gestattet. Kinder und Jugendliche unter
16 Jahren haben nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei
Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung.

2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.

3. Bei Sportevents, Konzerten oder ähnlichen Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von
möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Gehöhrschutzgeräte werden vom Veranstalter am Service
Point zur Verfügung gestellt.

4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und
unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine
Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren
Schadens beschränkt.

5. Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder
anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, auf das
Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation
eingeschlossen) durch ein Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der
Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände
auszusprechen.

6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu
verwehren, bleibt vorbehalten.

7. Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist
grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder
Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die zuvor genannten Funktionen beherrschen. Missbrauch sowie
der Versuch werden strafrechtlich verfolgt.

8. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes ihre Gültigkeit.

9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber
und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.

10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung; es wird nur der Nennwert der Karte erstattet.
Fälle höherer Gewalt sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Bei Open-Air-Veranstaltungen sucht der Veranstalter eine zum Zweck der Veranstaltung passende örtliche
Gegebenheit aus. Auf mögliche Veränderungen dieser hat der Veranstalter keinen Einfluss. Open-AirVeranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die
Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur auf
ausdrückliche Bekanntgabe des Veranstalters.

12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum
Konzerttermin.

13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm oder
Begleitveranstaltungen zu ändern.

14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Umsetzungen zu gleichwertigen Plätzen aus
produktionstechnischen Gründen vorzunehmen.

15. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. (Es besteht kein
Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände.) Sollte es einen
ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, ist dort den Hinweisen des Ordnungspersonals Folge zu
leisten. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.

16. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden
gekommene Gegenstände.

16.1 Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher
gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den
Veranstalter ist verboten.

16.2 Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich
nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.

16.3 Verstößt der Erwerber gegen eine der in Ziff. 16.1 und 16.2 normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur
Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von EUR 2.500,00 verpflichtet.

16.4 Der Veranstalter behält sich vor, Erwerber, die gegen die in Ziff. 16.1 und 16.2 normierten Verbote verstoßen, in
Zukunft vom Tickerwerb auszuschließen.

16.5 Das Präparieren der Eintrittskarte (z.B.. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der
Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.

17. Sie nehmen mit dem Kauf von Eintrittskarten zur Kenntnis, dass gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass zur Veranstaltung (z.B. ein eventueller “grüner Pass” o.ä., Tests, digitale oder analoge Zertifikate usw.) von uns umgesetzt werden müssen und nicht zum Kaufrücktritt berechtigen. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen und Vorgaben zum Einlass wird der Zutritt zur Veranstaltung nicht gewährt werden.

18. Der Veranstalter weist darauf hin, dass auch bei vollständiger Umsetzung eines angemessenen Schutz- und Hygienekonzepts sowie der Einhaltung aller gebotenen Hygienemaßnahmen eine Infektion des Besuchers mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) oder anderen Krankheitserregern nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.